Gewählte Vertreter der ehrenamtlichen Kirchenvorstände

Die ehrenamtlichen Vertreter der gewählten und berufenen Kirchenvorstände sind berechtigt, ohne Stimmrecht an den öffentlichen Sitzungen des Kirchenvorstands teilzunehmen und haben dort Rederecht. Außerdem können sie in Ausschüsse des Kirchenvorstands gewählt werden, in denen sie dann auch Stimmrecht haben.

Ute Albrich
Bildrechte Christuskirche Landshut

Ute Albrich

Gewählte Vertreterin des Kirchenvorstands
Regionalausschuss der Christuskirche

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Ursula Paulus-Rodatz
Bildrechte Christuskirche Landshut

Dr. Ursula Paulus-Rodatz

Gewählte Vertreterin des Kirchenvorstands
Regionalausschuss der Christuskirche
Jugendausschuss

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